Abfallrecht

Das Abfallrecht als Teilgebiet des Umweltrechts enthält Regelungen für den Umgang mit Abfällen. Dabei könnte bereits der „Einstieg“ einer rechtlichen Kontrolle bedürfen. So hatte sich die Rechtsprechung bereits damit zu beschäftigen, ob das Abstellen von „Altfahrzeugen“ auf einem privaten Grundstück den Anwendungsbereich des Abfallrechts eröffnet.

Auch die Lagerung mehrerer tausend gebrauchter Betonbahnschwellen beschäftigte die (niedersächsische)[1] Justiz bei der Frage, ob das streitgegenständliche Material, (überhaupt) als Abfall im Sinne des KrW-/AbfG[2] zu qualifizieren ist.

Bei dem Umgang mit Abfallstoffen sind die abfallrechtlichen Vorschriften zu beachten, die insbesondere im Lichte des Umweltschutzes Ge- und Verbote regeln und anhand dieser Kriterien einer rechtlichen Kontrolle unterzogen werden können.
Wir vertreten und beraten mittelständische Unternehmen, auf die diese abfallrechtlichen Vorschriften Anwendung finden.

Den umgangssprachlichen Bereich der „Abfallgebühren“ finden Sie in den Unterpunkt Abgaben und Beiträge.

[1] OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.09.10, AZ: 7 ME 54/10  (Vorinstanz VG Hannover)

[2] Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

 

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