Zu den Rechtsgebieten des Fachanwalts für Verwaltungsrecht zählen alle Bereiche, in denen auf einer Seite eine Behörde in Erscheinung tritt.

Dieses ist in den meisten Fällen die jeweilige Stadt oder die Gemeinde, aber auch Verwaltungen auf Landes- oder Bundesebene oder Ämter zählen hierzu.

Wir treten ausschließlich auf „der anderen Seite“ auf, beraten und vertreten Firmen, Unternehmen und Bürger.

Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit zählen insbesondere:
Bauordungsrecht
Bauplanungsrecht
Immissionsschutzrecht
Ordnungsrecht
Abfallrecht
Glücksspielrecht
Abgaben und Beiträge
Schadensersatz/Staatshaftung
Nachbarrecht

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