Abgabenrecht
Kommunale Abgaben (Wasser, Abwasser, etc.) und Beiträge (Straßenbau- beiträge, Anliegerbeiträge) werden aufgrund einer Satzung erhoben. Diese erweist sich nicht selten als fehlerhaft und auch die Berechnungs- und teilungsgrundlage ist fehleranfällig.
Wir vertreten Mandanten, die eine Überprüfung ihres Gebührenbescheides wünschen und machen im Zweifel auch eine Rückzahlung geltend.
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