Polizei- und Ordnungsrecht
Behördliches Handeln erfolgt häufig „mit Sofortvollzug“, d.h. dass ein Widerspruchsverfahren nicht abgewartet wird. Aber auch hier besteht Rechtsschutzmöglichkeit des Betroffenen.
Zudem fallen in diesen Rechtsbereich auch polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Wir vertreten unsere Mandanten auch in solchen Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz).
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